Bezirksgemeinde 2026 Details zu den Geschäften
Nachfolgend finden Sie die Details zu den einzelnen Geschäften die an der Bezirksgemeinde behandelt werden.
Geschäft 1 – Rechnungsabschlüsse 2025
Bezirk
Die Jahresrechnung 2025 weist einen Ertrag von CHF 944’789.65 und einen Aufwand von CHF 985’523.75 auf. Der Ausgabenüberschuss beläuft sich auf CHF 40’734.10.
Die Steuereinnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um CHF 11’434.60 auf CHF 657’428.90, während der Beitrag am Finanzausgleich um CHF 50’524.00 auf CHF 145’794.00 anstieg. Die Jahresrechnung beinhaltet ordentliche Abschreibungen in Höhe von insgesamt CHF 35’750.00.
Die Erträge aus der Mehrwertabgabe von Umzonungen und Abparzellierungen sind erfolgsneutral. Die entsprechenden Beträge werden als zweckgebundene Gelder für raumplanerische Massnahmen in der Bilanz verbucht. Die Kosten für das Tanklöschfahrzeug wurden aus der Bezirkskasse beglichen und in der Bilanz als Darlehen ausgewiesen.
Das Eigenkapital verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um CHF 40’734.10 und beläuft sich per 31. Dezember 2025 auf CHF 788’496.96.
> Bezirk Rechnung 2025 mit Budget 2026 (pdf)
> Bezirk Rechnung 2025 mit Budget 2026 – detailliert (pdf)
Erläuterungen zu einzelnen Konten – Bezirk
Aufgrund der Optimierung des Kontenplans sowie der teilweisen Neuordnung der Konten zu einzelnen Kontengruppen ist ein vollständiger Vergleich mit der Rechnung 2024 nicht durchgehend möglich. Aus diesem Grund werden einige Konten für die Rechnung 2025 (R) und das Budget 2026 (B) in kurzen Kommentaren erläutert.
Konto
Kommentare
Allgemeine Hinweise
Die Konten 32012, 34052, 34053, 62012, 62021, 64013, 64019, 64040, 64050 und 68010 wurden verschoben und neu gruppiert.
Die Konten 32012, 34053, 38011, 61020, 61022, 61024, 61026, 61028, 62021, 63021, 63022, 64004, 64005, 64013, 64014, 64019, 64020, 64021, 64030, 64033, 64061, 65001, 65002, 65003, 65009, 65010, 66001, 68011, 68020 und 68028 wurden umbenannt. Zudem wurden die Kontenbezeichnungen und Kontengruppen erneuert.
Die Konten 64052 und 65003 wurden neu angelegt.
61010-12 / 61020
R/B: Aufgrund des Beschlusses des Bezirksrates über die Entschädigung an Behördenmitglieder (Entschädigungsreglement) werden die Entschädigungen nun monatlich statt wie bisher jährlich ausbezahlt. Die Umstellung fand im Mai statt, weshalb die Werte höher ausfallen als budgetiert. Entsprechend höher sind auch die Sozialversicherungsbeiträge. Das Budget wurde entsprechend angepasst.
61027
64013
32000-03
63021
63022
63030
64044
64052
68010
65009
Löschkasse
Die Jahresrechnung 2025 weist Einnahmen in Höhe von CHF 93’447.00 sowie Ausgaben in Höhe von CHF 97’334.60 auf. Der Ausgabenüberschuss beläuft sich auf CHF 3’887.60.
Die Einnahmen aus Pflichtersatztaxen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um CHF 5’460.10 auf CHF 40’821.25. Der Beitrag am Finanzausgleich stieg um CHF 9’720.00 auf CHF 40’119.00. Die Jahresrechnung beinhaltet ordentliche Abschreibungen von CHF 14’722.70 und ausserordentliche Abschreibungen von CHF 5’500.00.
Das Eigenkapital verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um CHF 3’887.60 und beläuft sich per 31. Dezember 2025 auf CHF 116’003.30.
> Löschkasse Rechnung 2025 – detailliert (pdf)
Erläuterungen zu einzelnen Konten – Löschkasse
Konto
Kommentare
60190
60220 / 70800
60620
Wasserversorgung Haslen-Enggenhütten
Die Jahresrechnung 2025 weist Einnahmen in Höhe von CHF 155’570.31 und Ausgaben von CHF 115’235.00 auf. Der Einnahmenüberschuss beläuft sich auf CHF 40’335.31.
In der Jahresrechnung wurden CHF 16’530.25 in den Unterhalt investiert, sowie ordentliche Abschreibungen von insgesamt CHF 20’000.00 getätigt.
Das Eigenkapital verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 40’335.31 und liegt per 31. Dezember 2025 bei CHF 240’501.06.
Empfehlung des Bezirksrates
Der Bezirksrat empfiehlt die Jahresrechnungen 2025 (Bezirkskasse, Löschkasse und Wasserversorgungs-Kasse) zu genehmigen.
Hinweise zum Budget 2026 des Bezirks
Gemäss Budget wird für das Jahr 2026 ein Aufwandüberschuss von CHF 61’420 veranschlagt. Die Ursachen sind auf der Einnahmen- sowie auf der Ausgabenseite zu finden. Es wird zwar mit einem leicht höheren Steuerertrag (plus vier Prozent) gerechnet, allerdings werden die Beiträge aus dem Finanzausgleich tiefer ausfallen. Der Bezirk rechnet mit einem Beitrag von CHF 124’000, was einem Rückgang von rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die Gründe für den Mehraufwand auf der Ausgabenseite sind insbesondere in höheren gebundenen Beiträgen an Meliorationen und Denkmalpflege zu finden. Darüber hinaus sind Infrastrukturmassnahmen geplant, darunter die Erneuerung der Zufahrt zum Scheibenstand, der Sanierung der Remise sowie anteilige Beiträge zu anstehenden Unterhalts- und Sanierungsarbeiten im Freibad Appenzell. Der budgetierte Aufwandüberschuss bewegt sich im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und ist angesichts der vorhandenen Eigenmittel tragbar.
Aufteilung der Steuererträge 2025
Geschäft 2 – Verfassungsmässige Wahlen
Wahl der Behördenmitglieder
- Der regierende Hauptmann Matthias Renn stellt sich zur Wiederwahl.
- Der stillstehende Hauptmann Wilfried Segmüller stellt sich zur Wiederwahl.
- Übrige Mitglieder des Bezirksrates:
Christina Sutter und René Rechsteiner stellen sich zur Wiederwahl.
Albert Broger hat seinen Rücktritt eingereicht. Es ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. - Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission:
Simon Hörler, Pius Schmid und Daniel Geiger stellen sich zur Wiederwahl. - Das Mitglied des Bezirksgerichtes René Schmid stellt sich zur Wiederwahl.
- Der Vermittler Peter Sutter-Räss stellt sich zur Wiederwahl.
Was den Bezirk auszeichnet, ist nicht die Grösse, sondern die Bereitschaft, Verantwortung füreinander zu übernehmen.
Geschäft 3 – Festsetzung des Steuerfusses 2026
Der Steuerfuss des Bezirks Schlatt-Haslen wurde vor drei Jahren aufgrund einer stabilen Finanzlage und absehbarer Investitionen von 22 auf 20 Prozent gesenkt. Diese Einschätzung ist auch aus heutiger Sicht weiterhin sachgerecht.
Die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass der Bezirk in den kommenden Jahren vor einigen Verpflichtungen steht, während die Steuereinnahmen Schwankungen unterliegen. Für die Planung stützt sich der Bezirksrat deshalb auf einen Fünfjahresdurchschnitt der Einnahmen sowie auf die kaum beeinflussbaren Ausgaben, insbesondere im Bereich von Beiträgen an Meliorationen, Denkmalpflege und weiteren gebundenen Aufgaben wie Sanierungen und Unterhalt von Strassen und Wanderwegen.
Die Steuereinnahmen entwickeln sich positiv und nehmen im Durchschnitt um rund CHF 20’000 pro Jahr zu. Gleichzeitig verfügt der Bezirk über ein solides Eigenkapital von rund CHF 800’000. Die negativen Ergebnisse der Rechnung 2025 und des Budgets 2026 sind vor allem auf einzelne, schwer planbare und gebundene Ausgaben zurückzuführen. Grosse Einzelprojekte, welche einen Kreditbeschluss erfordern, werden weiterhin separat beantragt und der Bezirksgemeinde zur Abstimmung vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bezirksrat derzeit als nicht notwendig, den Steuerfuss anzupassen. Er wird die Entwicklung der Finanzen eng verfolgen und den Steuerfuss erneut prüfen, falls sich die Ausgangslage wesentlich verändert.
Empfehlung des Bezirksrates
Der Bezirksrat hat dem Antrag zur Beibehaltung des Steuerfusses einstimmig zugestimmt. Der Bezirksrat empfiehlt der Bezirksgemeinde, dem Antrag zuzustimmen und den Steuerfuss auf 20 % zu belassen.
Steuereinnahmen
Bezirk Schlatt-Haslen
560'064
2019
643'305
2020
579'410
2021
714'386
2022
611'573
2023
645'994
2024
657'428
2025
Geschäft 4 – Zonenplanrevision
Einführung Zonenplanrevision
Der rechtsgültige Zonenplan für die Grundnutzung im Bezirk Schlatt-Haslen wurde von der Standeskommission am 8. April 2014 in Kraft gesetzt. Das Baugesetz des Kanton Appenzell I.Rh. verlangt, dass die Nutzungspläne gesamthaft in der Regel alle 10 Jahre überarbeitet werden (BauG, Art. 24). Anlässlich der letzten Zonenplanrevision wurden nur der Zonenplan Grundnutzung verabschiedet, die Zonenpläne für den Schutz der Kulturgüter sowie der Naturobjekte wurden zwar aufgelegt, sie sind jedoch der Bezirksgemeinde nie zur Abstimmung vorgelegt worden. Im Bezirk Schlatt-Haslen existierten somit keine rechtskräftigen Schutzpläne für Kulturgüter und Naturobjekte, obwohl die übergeordnete Gesetzgebung diese verlangt (z. B. Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG, SR 451 und Verordnung über den Natur- und Heimatschutz GS 450.010). Dieser rechtwidrige Zustand muss in der laufenden Zonenplanrevision behoben werden.
Im Jahr 2020 wurde ein Koordinationsausschuss, bestehend aus Vertretern aller Bezirke, der Feuerschaugemeinde (FSG) und kantonalen Stellen gebildet, um die Zonenplan Revision gemeinsam in Angriff zu nehmen. Das Ziel dabei war, dass die Zonenpläne und die Reglemente im Kanton einheitlich gehandhabt werden. Die Bezirke und die FSG sollten so weit wie möglich von denselben Fachplanern unterstützt werden.
Die Zonenplanrevision ist nach dem Durchlaufen aller vom Gesetzgeber vorgegeben Schritte abgeschlossen, sodass sie der Bezirksgemeinde zur Bewilligung vorgelegt werden kann.
Arbeitsablauf
Nachdem im Koordinationsausschuss die Handlungsstrategien definiert waren, wurde das Raumentwicklungskonzept (REK) für den Bezirk Schlatt-Haslen erstellt. In diesem sind qualitative und quantitative Ziele festgelegt, wie und wo sich der Bezirk in den kommenden 10 bis 15 Jahren entwickeln soll. Das REK wurde vom Bezirksrat am 6. Mai 2025 verabschiedet und ist somit behördenverbindlich.
Ein Zonenplan besteht aus dem Plan, einem Register, dem Reglement und dem Planungsbericht (BauG Art. 24). Weil diese für Kulturgüter und Naturobjekte im Bezirk gänzlich fehlten, mussten sie in Zusammenarbeit mit Fachpartnern von Grund auf erstellt werden. Dies war ein arbeitsintensiver und zeitaufwendiger Prozess. Der Bezirksrat war dabei eng involviert und hat die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer regelmässig über verschiedene Kanäle informiert.
Die Arbeiten für die Revision des Zonenplan Nutzung gestalteten sich einfacher, weil ein rechtgültiger Zonenplan vorhanden war. Neu entwickelt wurde das kommunale Baureglement für den Bezirk.
Der Bezirksrat hat den Stand der Arbeiten laufend überwacht und den Fortgang mehrmals an seinen Sitzungen traktandiert und das weitere Vorgehen beschlossen. Nach der Mitwirkung, der kantonalen Vorprüfung und der ersten Auflage mussten aufgrund von Einsprachen Änderungen und Anpassungen gegenüber der ursprünglichen Planung besprochen und beschlossen werden. Diese wurden mit der zweiten Auflage bekannt gemacht.
Arbeitsschritte und Meilensteine
2020
2020
2021 – Juni
2021 – 25. November
2022 – 9. März
2023 – 25. Mai
2024 – 25. April
2024 – 10. September
2025 – 6. Mai
2025 – 2. Juni
2025 – 3. Juli
2026 – 12. Februar
2026 – 12. März
2026 – Ende März
Der Bezirksrat legte während des gesamten Prozesses grössten Wert auf die Information der Bevölkerung. Es wurden mehrere Informationsveranstaltungen einberufen, Begehungen wurden durchgeführt, Informationsflyer erstellt, Ziele wurden transparent aufgezeigt, Befürchtungen konnten im Dialog besprochen werden. Vor der ersten öffentlichen Auflage hat der Bezirksrat zudem alle von einer Planungsmassname betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer schriftlich über die Auflage informiert.
Nutzungsplanung Bezirk Schlatt-Haslen
In der Nutzungsplanung (umgangssprachlich Zonenplan) des Bezirks Schlatt-Haslen sind keine Neueinzonungen in die Bauzonen vorgesehen. Daneben erfolgen diverse Anpassungen von Zonen an die Grundstücksgrenzen im Bereich einiger Quadratmeter (Arrondierungen). Die Zonenplananpassungen mit den grössten Auswirkungen werden im Folgenden erläutert.
Eine Teilfläche eines Grundstücks an der Leimensteigstrasse wird von der Zone Industrie in die Zone Landwirtschaft umgezont. Als Kompensation kann eine Teilfläche eines Grundstücks im Gebiet Strahlholz von der Zone Landwirtschaft in die Zone Gewerbe/Industrie umgezont werden.
In den kommenden Jahren stehen verschiedene Quartiere im Bezirk, die aus älteren Einfamilienhäusern auf grösseren Grundstücken bestehen, vor einem Umbruch. Der Anreiz, Grundstücke zusammenzulegen und grössere Mehrfamilienblöcke zu errichten, ist zweifellos vorhanden. Um dies zu steuern, werden die Quartiere Ebnet, Böhl, Göbsi, Unterschlatt und Schmidhus in Haslen und die Bärenhalde in Schlatt von der Wohnzone W2 in die Wohnzone WE umgezont. In der Wohnzone WE wird die maximale Gebäudegrösse und die Anzahl Wohneinheiten pro Grundstück vorgegeben. Die Ausnützungsziffer wird nicht verändert und beträgt wie bisher 0.5 (Bauverordnung Art. 67a). Die angestrebte Innenverdichtung bleibt somit möglich. Mit dieser Planungsmassnahme können die Quartiere in der Wohnzone WE erneuert werden, gleichzeitig wird der gewachsene Quartiercharakter bewahrt.
Die Kernzone in Haslen wird mit einigen Liegenschaften zwischen Hauptstrasse und Leimensteigstrasse erweitert. Der Dorfkern lässt sich dadurch bei Bedarf einheitlich entwickeln, für die Eigentümer der Liegenschaften verbessern sich die Nutzungsmöglichkeiten.
Neben dem Neubaugebiet Egg sind auf dem Bezirksgebiet nur noch sehr wenige erschlossene und bebaubare Parzellen verfügbar. Der Bezirksrat hat für diese die Baulandmobilisierung gemäss dem kantonalen Baugesetz Art. 49a beschlossen. Das heisst, sie müssen innerhalb von acht Jahren ab der Genehmigung der Zonenplanrevision überbaut werden.
Das auf Bezirksebene eingeführte «Baureglement Teil Nutzung» beschreibt die verschiedenen im Bezirk vorhandenen Nutzungszonen und die von den Vorgaben der Regelbauweise der Verordnung zum kantonalen Baugesetz abweichenden Regelungen.
Zur Nutzungsplanung gehören auch die Pufferzonen, die um die Naturschutzgebiete ausgeschieden werden müssen. Im Bezirk mussten alle Pufferzonen überprüft und neu ausgeschieden werden, damit sie den Vorgaben des Bundesamts für Umwelt entsprechen. Diese Aufgabe oblag dem Land- und Forstwirtschaftsdepartement des Kantons, das für die Ausscheidung der Pufferzonen zuständig ist. Einige Pufferzonen wurden grösser, andere verkleinert und zwei fielen weg. Die Bestimmungen für die Bewirtschaftung der Pufferzonen sind im «Schutzreglement Teil Natur» aufgeführt (Art. 6 Pufferzonen).
Zonenplan Schutz Kulturgüter
Der Zonenplan Schutz Teil Kulturgüter des Bezirks Schlatt-Haslen umfasst ein Register mit 104 Objekten. Darunter fallen Kirchen und Kapellen, Bildstöcke, Wegkreuze, Brücken, Brunnen und die schützenswerten Häuser. Alle Objekte wurden von Fachleuten begutachtet und inventarisiert. Wo es die Eigentümerinnen oder Eigentümer wünschten, fanden Innenbegehungen der Häuser statt, bevor sie den Schutzkategorien A, B und C zugeordnet wurden. Für jedes Objekt wurde ein Inventarblatt mit den wichtigsten Angaben und den Schutzzielen erstellt.
Der Weiler Schlatt ist im ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) aufgeführt. Der Bezirksrat musste aufgrund des Natur- und Heimatschutzgesetztes in Schlatt die Ortsbildschutzzonen I und II festlegen. Die Ortsbildschutzzone I umfasst mit drei Ausnahmen das gesamte ISOS-Gebiet, alle Häuser an der Schlatterstrasse und der Bärenhalde werden in die Ortsbildschutzzone II eingeteilt. Der Dorfkern und vor allem der Dorfplatz in Haslen sind im Kanton Appenzell I.Rh. einzigartig. Dieses Gebiet wird mit der Ortsbildschutzzone II überlagert.
Das Schutzreglement Teil Kultur definiert die Schutzstufen A, B und C, die Ortsbildschutzzonen I und II und die dazugehörenden Bestimmungen.
Im Bezirk gibt es reichhaltige Kulturgüter.
Zonenplan Schutz Naturobjekte
Der Schutzplan für Naturobjekte im Bezirk besteht aus mehreren Teilen: dem Schutzregister für Hecken und Ufergehölze, Wildtierkorridoren sowie landschaftsprägenden Einzelbäumen.
Nationale und kantonale Gesetze schreiben den Schutz von Hecken und Ufergehölzen vor, im Zonenplan Schutz Naturobjekte werden diese eigentümerverbindlich eingetragen. Im Bezirk Schlatt-Haslen haben Fachleute insgesamt 98 schützenswerte Naturobjekte inventarisiert. Der grösste Teil davon sind Hecken, Feld- und Ufergehölze sowie Einzelbäume, aber auch Feuchtgebiete, Amphibienweiher oder Fledermausquartiere.
Im Raum Göbsi – Strahlholz – Bühler – Gais befindet sich auf dem Bezirksgebiet ein Wildtierkorridor von nationaler sowie ein weiterer von regionaler Bedeutung. Beide sind im kantonalen Richtplan aufgeführt. Sie werden im Zonenplan Schutz Natur eigentümerverbindlich eingetragen.
Im Schutzreglement Teil Natur sind die Bestimmungen für jede Art von Naturobjekten sowie der Pufferzonen beschrieben.
Wichtige Naturobjekte müssen geschützt werden.
Abstimmungsordnung über die Zonenplanrevision
Der Bezirksrat hat beschlossen die Zonenplanrevision nicht als Gesamtpaket, sondern in Teilen aufzulegen. Diese unterteilen sich in:
- den Zonenplan Nutzung
- den Zonenplan Schutz Natur und
- den Zonenplan Schutz Kultur.
In dieser Art wurde die Zonenplanrevision auch zur Vorprüfung überwiesen und aufgelegt. Daher muss die Bezirksgemeinde im Geschäft 4 einzeln über die drei Zonenpläne abstimmen.
Die Bearbeitung der eingegangenen Rekurse zu den Einspracheentscheiden obliegt der Standeskommission. Über sie wird erst nach der Annahme der Zonenplanrevision durch die Bezirksgemeinde gemeinsam mit der Genehmigung entschieden (Art. 48 Abs. 3 Baugesetz).
Weiterführende Unterlagen zur Zonenplanrevision
Alle Dokumente, Reglemente, Register und Pläne der Zonenplanrevision sind im Bezirksbüro und auf der Webseite des Bezirks Schlatt-Haslen einsehbar.
Link: https://www.schlatt-haslen.ch/Zonenplanung
Der gedruckten Version des Geschäftsberichtes werden nur die folgenden Unterlagen beigelegt:
Empfehlung des Bezirksrates
Der Bezirksrat hat sich in den letzten sechs Jahren intensiv mit der Zonenplanrevision auseinandergesetzt. Diese ist mit den übrigen Bezirken eng abgestimmt und wesentlich von übergeordnetem kantonalen Recht oder Bunderecht beeinflusst. Die Zonenplanrevision durchlief die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung, die kantonale Vorprüfung sowie zwei öffentliche Auflagen. Alle Einsprachen der ersten und zweiten Auflage wurden vom Bezirksrat rechtsgültig entschieden, die erhobenen Rekurse werden von der Standeskommission behandelt.
Der Bezirksrat hat die Schlussversion der Zonenplanung einstimmig zur Vorlage an die Bezirksgemeinde verabschiedet und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die drei Zonenpläne zur Annahme.
Die Zonenplanung wird nach intensiver Arbeit der Bezirksgemeinde vorgelegt.
Geschäft 5 – Totalrevision Wasserversorgungsreglement
Die Grundlagen zum Bau, Betrieb und Unterhalt sowie die Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen der Wasserversorgung Haslen-Enggenhütten sind im Reglement über die Abgabe von Trinkwasser geregelt. Das geltende Reglement datiert vom 11. September 1996 wurde seither nicht mehr angepasst.
In den letzten knapp 30 Jahren, in denen das Reglement nicht mehr angepasst wurde, haben sich die technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Dies hat den Bezirksrat Schlatt-Haslen dazu veranlasst, das Reglement zusammen mit den anderen Wasserversorgungen des inneren Landes, zu überprüfen. Das Ergebnis ist eine Neufassung des Reglements. Der bisher als Reglement über die Abgabe von Trinkwasser bezeichnete Erlass soll künftig als «Wasserversorgungsreglement der Wasserversorgung Haslen-Enggenhütten» bezeichnet werden.
Die Neufassung des Reglements wurde gemeinsam mit allen Wasserversorgungen des inneren Landesteils erarbeitet. Es zeigte sich jedoch, dass es in einigen Punkten unterschiedliche Bedürfnisse gibt. Künftig wird deshalb jede Wasserversorgung über ein eigenes Reglement verfügen. Die Wasserversorgung Oberegg hat bereits heute ein eigenständiges Reglement.
In das Reglement wurden verschieden Präzisierungen und Ergänzungen der bisherigen Praxis integriert. Die Definitionen in den Kapitel VI. Messsystem und XII. Datenschutz wurden wesentlich angepasst, insbesondere um datenschutzrechtliche Themen im Zusammenhang mit den Messsystemen zu regeln.
Des Weiteren wurden die Eigentumsgrenzen neu definiert. Mit der bisherigen Regelung bestehen in bestimmten Anschlusskonstellationen hohe wirtschaftliche Risiken für die Wasserversorgung. So wurde beispielsweise auf ausdrücklichen Wunsch der Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer in Einzelfällen die Hausanschlussleitung vertikal von unten ins Gebäude eingeführt. Bei einem Leck wäre die Wasserversorgung für die sehr kostenintensive Reparatur zuständig gewesen. Somit müssten alle Wasserkunden für etwas einstehen, was einem einzelnen Kunden einen baulichen Vorteil erbrachte. Um diese Unverhältnismässigkeit zu vermeiden, soll die Eigentumsgrenze künftig einheitlich, einfach und verständlich an der Fassade bzw. Aussenwand definiert werden.
Die Standeskommission hat den Entwurf des Wasserversorgungsreglements in Bezug auf Recht- und Zweckmässigkeit geprüft und dem Bezirk Schlatt-Haslen die Genehmigung in Aussicht gestellt.
>> Wasserversorgungsreglement zum Download
>> Weitere Information zur Wasserversorgung
Empfehlung des Bezirksrates
Ein Reglement im Wandel der Zeit - für eine sichere Wasserversorgung